Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Stadt Altdorf b.Nürnberg beabsichtigt aus dem gemeindefreien Gebiet Winkelhaid mehrere Flurstücke in das Gebiet der Stadt einzugemeinden. Die Grundstücke befinden sich am westlichen Ortsrand von Ludersheim im Bereich der Kreisstraße LAU13 (siehe Lageplan). Da die Grundstücke der Gemarkung Winkelhaid zugehörig sind und zum gemeindefreien Gebiet von Winkelhaid gehören, hätte die Gemeinde Winkelhaid hier ebenfalls einen Anspruch auf eine Eingemeindung.

Aus Sicht der Verwaltung kann aber auf diesen Anspruch verzichtet werden und die Grundstücke der Stadt Altdorf b.Nürnberg zugeschlagen werden. Bei den Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen und Flächen für Verkehrswege (Straßen / Feldwege). Aufgrund der Lage der Flächen bietet sich das auch für die Stadt Altdorf an.


Beschluss:

Die Gemeinde Winkelhaid verzichtet auf die Eingemeindung der Flurstücke 1055/3, 1055/4, 1055/6, 1055/7, 1055/8, 1055/9, Teilfläche aus 1057/1, 1065, 1065/2, 1065/3, 1065/4, 1078/26, 1078/29 und 1078/30 der Gemarkung Winkelhaid und stimmt der Eingemeindung durch die Stadt Altdorf b.Nürnberg zu.