Sitzung: 29.07.2025 GR/128/2025
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Stadt Altdorf
b.Nürnberg beabsichtigt aus dem gemeindefreien Gebiet Winkelhaid mehrere
Flurstücke in das Gebiet der Stadt einzugemeinden. Die Grundstücke befinden
sich am westlichen Ortsrand von Ludersheim im Bereich der Kreisstraße LAU13
(siehe Lageplan). Da die Grundstücke der Gemarkung Winkelhaid zugehörig sind
und zum gemeindefreien Gebiet von Winkelhaid gehören, hätte die Gemeinde
Winkelhaid hier ebenfalls einen Anspruch auf eine Eingemeindung.
Aus Sicht der
Verwaltung kann aber auf diesen Anspruch verzichtet werden und die Grundstücke
der Stadt Altdorf b.Nürnberg zugeschlagen werden. Bei den Flächen handelt es
sich um landwirtschaftliche Flächen und Flächen für Verkehrswege (Straßen /
Feldwege). Aufgrund der Lage der Flächen bietet sich das auch für die Stadt
Altdorf an.
Beschluss:
Die Gemeinde Winkelhaid verzichtet auf die Eingemeindung der Flurstücke 1055/3, 1055/4, 1055/6, 1055/7, 1055/8, 1055/9, Teilfläche aus 1057/1, 1065, 1065/2, 1065/3, 1065/4, 1078/26, 1078/29 und 1078/30 der Gemarkung Winkelhaid und stimmt der Eingemeindung durch die Stadt Altdorf b.Nürnberg zu.
