Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungs- portal enPORTAL connect abzuschließen. 

2.  Der Erste Bürgermeisterwird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht ge- mäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung   von   Lieferleistungen   für   elektrische   Energie   ab   dem 01.01.2027 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. Die Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH wird darin angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjeni-gen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. 

3.  Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:3 

Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unter- schiedlich) beschafft werden oder 

100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder

100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden

4.  Der Erste Vorsitzende Bürgermeister

wird beauftragt, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung des Vergabekonzeptes die Bündelausschreibung freizugeben. 

5.  Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.  

Begründung

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:  Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Ne- ben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.  

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bün-delausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vor- bereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Daten-beschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.  

Zu 1.

Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages.  Einzelheiten  zur  Dienstleistung  der  enPORTAL  GmbH  sind  auf  der Landingpage abrufbar. 

Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).  

Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 6654 Euro netto.  

  

Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).  

Zu 2.

Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preis- gleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden. 

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die   Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrenslei- tenden Entscheidungen zu treffen.  

Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebünde- lung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.  

WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf die Bündelausschreibungsrunde Strom und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden. 

Vorgaben bezüglich des Lieferzeitraums und der Art der Beschaffung (z.B. Festpreis) werden nicht getroffen, um flexibel auf das vorzulegende Ausschreibungskonzept (siehe 2.) reagieren zu können.  

Zu 3.

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.  

Zu 4.

Die enPORTAL GmbH erarbeitet nach Auftragserhalt (siehe 1.) und einem Überblick über die geplanten teilnehmenden Abnahmestellen auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept. Dieses wird mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal- GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags abgestimmt. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten.  

enPORTAL GmbH wird das abgestimmte Vergabekonzept in enPORTAL connect zur Verfü- gung stellen und die Gemeinde zur Freigabe auffordern. Aktuelle Preisindikationen sind für die Gemeinde in enPORTAL connect jederzeit einsehbar. Um der Gemeinde nochmals Gelegen- heit zu geben, die Abnahmestellen zu prüfen, macht die enPORTAL von der Widerspruchslö- sung nach § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages keinen Gebrauch. Vor Start des Verga- beverfahrens muss zur Teilnahme der Gemeinde eine ausdrückliche Freigabe durch diese erteilt werden. Damit legt die Gemeinde letztgültig die teilnehmenden Abnahmestellen, die Art der Beschaffung und den Lieferzeitraum fest. Bis dahin sind noch Änderungen möglich. Auch für die Honorierung von enPORTAL sind erst die freigegebenen Abnahmestellen maß- geblich. Wird 14 Kalendertage nach Zugang der Aufforderung noch keine Freigabe er- teilt, kann die enPORTAL die Ausschreibung ohne Teilnahme der Gemeinde starten. 

Erteilt die Gemeinde ihre Freigabe, stimmt sie grundsätzlich auch der Art der Beschaffung gemäß dem Vergabekonzept (z.B. Festpreis) zu. Dies gilt auch für den empfohlenen Liefer- zeitraum, soweit nicht aktiv ein anderer ausgewählt wird. Will die Gemeinde von der Art der  Beschaffung abweichen, muss sie individuell mit der enPORTAL Kontakt aufnehmen. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgüns- tige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll von der Art der Beschaffung nicht abge- wichen werden.   

Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilneh- mer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert. 

Durch die Anweisung in der Vollmacht, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahinge- hende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeinde- tag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt.  

Mit Zuschlagserteilung durch die Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH wird der  Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksam- keit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO). 

Zu 5.

Die ersten Stromausschreibungsverfahren sollen im Mai 2026 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, muss der unterzeichnete Dienstleistungsvertrag sowie die Vollmacht für die Kom- munal-GmbH bei enPORTAL bis zum 30.04.2026 vorliegen und die Datenerfassung muss bis zu diesem Zeitpunkt vollständig erfolgt sein. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Ver- waltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine ent- sprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten. 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündel-ausschreibungen für die Stromversorgung mit der enPORTAL GmbH wie im Sachverhalt aufgeführt zu.