Sitzung: 25.11.2025 GR/132/2025
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1. Der
Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und
Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer
Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungs- portal enPORTAL connect
abzuschließen.
2. Der Erste Bürgermeisterwird beauftragt, der Bayerischer
Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht ge- mäß Anlage
zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2027 im Rahmen der Vorgaben dieser
Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
Die Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH wird darin angewiesen, unter
Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjeni-gen Lieferanten den
Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils
preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
3. Im Rahmen
der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie
haben die enPORTAL
GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit
zu beachten:3
Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem
Stromlieferanten unter- schiedlich) beschafft werden
oder
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden
oder
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100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden
4. Der Erste Vorsitzende Bürgermeister
wird beauftragt, innerhalb von 14
Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung des
Vergabekonzeptes die Bündelausschreibung freizugeben.
5. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von
Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht
zu erteilen.
Begründung
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde
u.a. folgende Vorteile: Durch die Bündelung
der Stromnachfrage von mehreren
Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß
günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Ne- ben den Aufwänden für eine eigenständige
Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und
Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch
einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.
Die enPORTAL GmbH
hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag
Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag
Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen
Bün-delausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu
sein. Die Vor-
bereitung, die Durchführung und die Administration des
Vergabeverfahrens sowie die Daten-beschaffung
und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect.
Zu 1.
Grundlage für die
Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der
Landingpage
abrufbar.
Die Vergütung für die Dienstleistungen
im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen
(15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle
der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).
Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der
Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen
auf ca. 6654 Euro
netto.
Für
den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung
zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des
Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).
Zu 2.
Der Gemeinderat
hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung
einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut
zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen
Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an.
Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preis- gleitklausel
aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen
koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen
u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag
Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrenslei- tenden
Entscheidungen zu treffen.
Eine
gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder
der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebünde- lung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer
Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch
realisieren.
WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht
erstreckt sich nur auf die Bündelausschreibungsrunde Strom und ist auf den in der Vollmachtsurkunde
festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot
bezuschlagt werden.
Vorgaben
bezüglich des Lieferzeitraums und der Art der Beschaffung (z.B. Festpreis)
werden
nicht getroffen, um flexibel auf das
vorzulegende Ausschreibungskonzept (siehe 2.) reagieren zu
können.
Zu 3.
Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung
zu treffen, ob und in welcher Qualität Ökostrom beschafft
werden soll.
Zu 4.
Die enPORTAL GmbH
erarbeitet nach Auftragserhalt (siehe 1.) und einem Überblick über die geplanten
teilnehmenden Abnahmestellen auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes
Vergabekonzept. Dieses wird mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal- GmbH
unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags abgestimmt. Das Vergabekonzept soll
eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten.
enPORTAL GmbH wird das abgestimmte
Vergabekonzept in enPORTAL connect zur Verfü- gung
stellen und die Gemeinde zur Freigabe auffordern. Aktuelle Preisindikationen
sind für die
Gemeinde in enPORTAL connect jederzeit
einsehbar. Um der Gemeinde nochmals Gelegen- heit zu
geben, die Abnahmestellen zu prüfen, macht die enPORTAL von der Widerspruchslö- sung
nach § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages keinen Gebrauch. Vor Start des
Verga-
beverfahrens muss zur Teilnahme der Gemeinde eine ausdrückliche Freigabe
durch diese
erteilt werden. Damit legt die Gemeinde letztgültig
die teilnehmenden Abnahmestellen, die Art der
Beschaffung und den Lieferzeitraum fest. Bis dahin sind noch Änderungen
möglich.
Auch für die Honorierung von enPORTAL sind erst die freigegebenen
Abnahmestellen maß- geblich. Wird 14 Kalendertage nach
Zugang der Aufforderung noch keine Freigabe er- teilt,
kann die enPORTAL die Ausschreibung ohne Teilnahme der Gemeinde starten.
Erteilt die Gemeinde ihre Freigabe, stimmt
sie grundsätzlich auch der Art der Beschaffung gemäß
dem Vergabekonzept (z.B. Festpreis) zu. Dies gilt auch für den empfohlenen
Liefer-
zeitraum, soweit nicht aktiv ein anderer ausgewählt wird. Will die
Gemeinde von der Art der Beschaffung
abweichen, muss sie individuell mit der enPORTAL Kontakt aufnehmen. Soweit das
Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und
preisgüns-
tige Energiebeschaffung plausibel
gewährleistet, soll von der Art der Beschaffung nicht abge- wichen
werden.
Über das webbasierte Portal der enPORTAL
GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilneh- mer fortlaufend über die
Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.
Durch die Anweisung in der Vollmacht,
dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahinge- hende
Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach
der
von der Gemeinde genehmigten
Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit
bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung.
Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeinde- tag
Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich
beschränkt.
Mit Zuschlagserteilung durch die Bayerische Gemeindetag
Kommunal-GmbH wird der
Stromliefervertrag geschlossen. Der
Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksam- keit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2
Satz 4 BayGO).
Zu 5.
Die ersten
Stromausschreibungsverfahren sollen im Mai 2026 beginnen. Um daran teilnehmen zu
können, muss der unterzeichnete Dienstleistungsvertrag sowie die Vollmacht für
die Kom-
munal-GmbH bei enPORTAL bis zum 30.04.2026
vorliegen und die Datenerfassung muss bis zu diesem
Zeitpunkt vollständig erfolgt sein. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die
Ver-
waltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel
hierzu mit dem Abruf
der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen
Lieferanten elektrischer Energie
und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine ent- sprechende
Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündel-ausschreibungen für die Stromversorgung mit der enPORTAL GmbH wie im Sachverhalt aufgeführt zu.
