Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Am 27.11.2012 hat der Gemeinderat die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Aufgrund unklarer Verfügbarkeiten möglicher Flächenpotenziale hat die Planung längere Zeit pausiert und wurde erst 2019 wieder aufgenommen. In einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2024 wurden verschiedene Optionen für die Darstellung neuer Bauflächen diskutiert. Insbesondere eine Entwicklung des Siedlungsbereiches nördlich der S-Bahnlinie von Winkelhaid war Thema. Im Nachgang erfolgte durch die Verwaltung eine Abfrage bei Grundstückseigentümern hinsichtlich der Bereitschaft zu einer weiteren Entwicklung auf ihren Flächen.

In der Sitzung des Gemeinderates am 26.05.2025 wurde der Vorentwurf des FNP/LP mit Umweltbericht zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Vorentwurf konnte vom10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 im Rathaus und auch im Internet eingesehen und hierzu Stellungnahmen abgegeben werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden konnten ebenfalls bis 11.07.2025 ihre Stellungnahmen zum Vorentwurf abgeben.

Im Beteiligungsverfahren gingen drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Von den insgesamt beteiligten 59 Fachstellen bzw. Nachbargemeinden haben 37 eine Stellungnahme abgegeben, nur 22 davon mit Anregungen. Wesentliche, vorgetragene Aspekte waren u.a. die Inanspruchnahme von Fläche (v.a. landwirtschaftlicher Nutzflächen), mögliche Immissionsschutzkonflikte (Autobahn, Gewerbe, Freizeitlärm) sowie Hinweise zu den vorhandenen und geplanten Infrastrukturleitungen (v.a. auch der geplanten Trasse der 380 kV-Freileitung im Norden von Winkelhaid).

Der Umfang der geplanten Darstellungen an Bauflächen wurde i.d.R. für angemessen erachtet, es gab allerdings teilweise Bedenken im Hinblick auf die bauliche Erweiterung über die S-Bahn-Trasse im Norden hinaus.

Durch das Büro GSP wurden die beiliegenden Abwägungsvorschläge (Stand: 03.11.2025) erarbeitet, in der auf die vorgetragenen Anregungen eingegangen und auf ggf. durchgeführte Änderungen zum Entwurf hingewiesen wurde. Auf dieser Basis wurde der Entwurf des FNP/LP mit Umweltbericht (Stand: 03.11.2025) erarbeitet und vorgelegt. Grundlegende Änderungen im Hinblick auf die Bauflächen ergaben sich nicht. Im Planblatt erfolgten verschiedene Anpassungen, die u.a. folgende Punkte betrafen:

   Anpassung der Flächen der Bahn gemäß gewidmeter Flächen (dadurch wird Fläche W1 um 0,1 ha kleiner),

   Änderung von Gemeinbedarfsflächen gemäß Antrag an Dreieinigkeitskirche in Winkelhaid zu Wohnbauflächen,

   Streichung abgebauter 20 kV-Freileitungen der N-Ergie,

   Aktualisierung Bodendenkmale,

   Eintragung der Lage der Ortsdurchfahrtsgrenzen,

   Eintragung der 100 m-Anbaubeschränkungszone entlang der Autobahn und

   Ergänzung Wald- und Ausgleichsflächen gemäß Angaben Autobahn GmbH.

Ferner erfolgten auch in Begründung und Umweltbericht Anpassungen und Ergänzungen, die überwiegend redaktioneller Natur waren. Es ergeben sich folgende Darstellungen neuer Bauflächen im Entwurf des FNP/LP, die bis auf die minimale Verkleinerung der Fläche W1 unverändert blieben:

Nummer

Ortsteil

Bezeichnung

Größe

[ha]

Kapazität

[WE]

W 1

Winkelhaid

Nord

1,5

45

W 2

Winkelhaid

Ost

2,5

50

W 3

Ungelstetten

Nordost

2,6

52

Summe Wohnbaufläche

6,6

147

M 1

Winkelhaid

Nord

4,0

60

M 2

Winkelhaid

Ost

0,4

5

Summe gemischte Baufläche

4,4

65

G 1

Winkelhaid

Nord

6,9

-

G 2

Penzenhofen

Nord

1,6

-

Summe gewerbliche Baufläche

8,5

-

S 1

Winkelhaid

Nordost

6,8

-

           

Insgesamt

26,3

212

Mit den vorliegenden Unterlagen kann die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Der vorliegende Entwurf des FNP kann gebilligt und der nächste Beteiligungsschritt mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Erst nach Abwägung der nun zum Entwurf eingehenden Stellungnahmen kann der Feststellungsbeschluss zum FNP/LP gefasst werden, was voraussichtlich noch vor den Kommunalwahlen 2026 möglich sein wird. Der FNP/LP wäre dann im Anschluss dem Landratsamt Nürnberger Land noch zur Genehmigung vorzulegen. Nach Bekanntmachung dieser Genehmigung wird er wirksam.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Winkelhaid beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan entsprechend der Vorschläge des Büro GSP vom 03.11.2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Winkelhaid billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 03.11.2025 und beschließt die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung).

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung soll weiter die Bekanntmachung über Ort und Zeit der Öffentlichen Auslegung erlassen, die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchführen und dem Gemeinderat die Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuleiten.