Sitzung: 25.11.2025 GR/132/2025
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Am 27.11.2012 hat
der Gemeinderat die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Aufgrund unklarer
Verfügbarkeiten möglicher Flächenpotenziale hat die Planung längere Zeit
pausiert und wurde erst 2019 wieder aufgenommen. In einer nicht-öffentlichen
Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2024 wurden verschiedene Optionen für die
Darstellung neuer Bauflächen diskutiert. Insbesondere eine Entwicklung des
Siedlungsbereiches nördlich der S-Bahnlinie von Winkelhaid war Thema. Im
Nachgang erfolgte durch die Verwaltung eine Abfrage bei Grundstückseigentümern
hinsichtlich der Bereitschaft zu einer weiteren Entwicklung auf ihren Flächen.
In der Sitzung des
Gemeinderates am 26.05.2025 wurde der Vorentwurf des FNP/LP mit Umweltbericht
zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der
Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf
konnte vom10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 im Rathaus und auch im
Internet eingesehen und hierzu Stellungnahmen abgegeben werden. Die beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
konnten ebenfalls bis 11.07.2025 ihre Stellungnahmen zum Vorentwurf abgeben.
Im Beteiligungsverfahren
gingen drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Von den insgesamt
beteiligten 59 Fachstellen bzw. Nachbargemeinden haben 37 eine Stellungnahme
abgegeben, nur 22 davon mit Anregungen. Wesentliche, vorgetragene Aspekte waren
u.a. die Inanspruchnahme von Fläche (v.a. landwirtschaftlicher Nutzflächen),
mögliche Immissionsschutzkonflikte (Autobahn, Gewerbe, Freizeitlärm) sowie
Hinweise zu den vorhandenen und geplanten Infrastrukturleitungen (v.a. auch der
geplanten Trasse der 380 kV-Freileitung im Norden von Winkelhaid).
Der Umfang der
geplanten Darstellungen an Bauflächen wurde i.d.R. für angemessen erachtet, es
gab allerdings teilweise Bedenken im Hinblick auf die bauliche Erweiterung über
die S-Bahn-Trasse im Norden hinaus.
Durch das Büro GSP
wurden die beiliegenden Abwägungsvorschläge (Stand: 03.11.2025) erarbeitet, in
der auf die vorgetragenen Anregungen eingegangen und auf ggf. durchgeführte
Änderungen zum Entwurf hingewiesen wurde. Auf dieser Basis wurde der Entwurf
des FNP/LP mit Umweltbericht (Stand: 03.11.2025) erarbeitet und vorgelegt.
Grundlegende Änderungen im Hinblick auf die Bauflächen ergaben sich nicht. Im
Planblatt erfolgten verschiedene Anpassungen, die u.a. folgende Punkte
betrafen:
• Anpassung
der Flächen der Bahn gemäß gewidmeter Flächen (dadurch wird Fläche W1 um 0,1 ha
kleiner),
• Änderung
von Gemeinbedarfsflächen gemäß Antrag an Dreieinigkeitskirche in Winkelhaid zu
Wohnbauflächen,
• Streichung
abgebauter 20 kV-Freileitungen der N-Ergie,
• Aktualisierung
Bodendenkmale,
• Eintragung
der Lage der Ortsdurchfahrtsgrenzen,
• Eintragung
der 100 m-Anbaubeschränkungszone entlang der Autobahn und
• Ergänzung
Wald- und Ausgleichsflächen gemäß Angaben Autobahn GmbH.
Ferner erfolgten
auch in Begründung und Umweltbericht Anpassungen und Ergänzungen, die
überwiegend redaktioneller Natur waren. Es ergeben sich folgende Darstellungen
neuer Bauflächen im Entwurf des FNP/LP, die bis auf die minimale Verkleinerung
der Fläche W1 unverändert blieben:
|
Nummer |
Ortsteil |
Bezeichnung |
Größe [ha] |
Kapazität [WE] |
|
W 1 |
Winkelhaid |
Nord |
1,5 |
45 |
|
W 2 |
Winkelhaid |
Ost |
2,5 |
50 |
|
W 3 |
Ungelstetten |
Nordost |
2,6 |
52 |
|
|
Summe Wohnbaufläche |
|
6,6 |
147 |
|
M 1 |
Winkelhaid |
Nord |
4,0 |
60 |
|
M 2 |
Winkelhaid |
Ost |
0,4 |
5 |
|
|
Summe gemischte Baufläche |
|
4,4 |
65 |
|
G 1 |
Winkelhaid |
Nord |
6,9 |
- |
|
G 2 |
Penzenhofen |
Nord |
1,6 |
- |
|
|
Summe gewerbliche Baufläche |
|
8,5 |
- |
|
S 1 |
Winkelhaid |
Nordost |
6,8 |
- |
|
|
|
Insgesamt |
26,3 |
212 |
Mit den
vorliegenden Unterlagen kann die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Der vorliegende Entwurf des FNP kann gebilligt
und der nächste Beteiligungsschritt mit der Veröffentlichung im Internet nach §
3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Erst nach Abwägung
der nun zum Entwurf eingehenden Stellungnahmen kann der Feststellungsbeschluss
zum FNP/LP gefasst werden, was voraussichtlich noch vor den Kommunalwahlen 2026
möglich sein wird. Der FNP/LP wäre dann im Anschluss dem Landratsamt Nürnberger
Land noch zur Genehmigung vorzulegen. Nach Bekanntmachung dieser Genehmigung
wird er wirksam.
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Winkelhaid beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum
Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
entsprechend der Vorschläge des Büro GSP vom 03.11.2025.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Winkelhaid billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans mit
integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 03.11.2025 und beschließt die
Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung).
Die Verwaltung wird
beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung soll
weiter die Bekanntmachung über Ort und Zeit der Öffentlichen Auslegung
erlassen, die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchführen und dem Gemeinderat die
Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuleiten.
