Sitzung: 25.11.2025 GR/132/2025
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Zur
Sicherstellung der Abwasserentsorgung im Einzugsgebiet der Kläranlage
Winkelhaid betreibt die Gemeinde Winkelhaid in den Gemeindeteilen Winkelhaid,
Penzenhofen und Ungelstetten eine Mischkanalisationen mit Mischwasserentlastungen.
Zur Sicherstellung der Mischwasserbehandlung sind folgende Regenüberlaufbecken vorhanden,
die in verschiedene Gewässer entlasten:
RÜB+PW
01 „Penzenhofen“ Ebenbach
RÜB
02 „Im Spielplatz“ Keine Entlastung in ein Gewässer – Becken im Netz
RÜB
03 „Vor der Kläranlage“ Röst
RÜB
04 „Schlagwiesen“ Röst
RÜB+PW
05 „Ungelstetten“ Röthenbach
Mit
Bescheid vom 26. Mai 2009, Az: 21.3-6411.5-08/69, hat das Landratsamt
Nürnberger Land der Gemeinde Winkelhaid die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von
Mischwasser aus den Mischwasserentlastungen RÜB+PW 01, RÜB 03 und RÜB 04 in den
Ebenbach und in die Röst erteilt. Die Erlaubnis endet am 30. April 2027.
Im
Jahr 2022 wurde die Ortsteilkläranlage Ungelstetten aufgelassen. Das RÜB+PW 05
„Ungelstetten“ wurde mittels einer Druckleitung an die Kanalisation im
Einzugsgebiet der Kläranlage Winkelhaid umgebunden. Für das RÜB+PW 05
„Ungelstetten“ gilt daher noch ein separater Bescheid vom 14. November 2014,
Az: 21.2BZi- 6411.1/6411.5-2014-04a, mit dem das Landratsamt Nürnberger Land
der Gemeinde Winkelhaid die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser
in den Röthenbach erteilt hat. Die Erlaubnis endet mit Ablauf des 31. Dezember
2034.
Seitens
der Betreiber sollten mindestens ein Jahr vor Ende der Befristung Neuanträge
auf die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis beim
Landratsamt eingereicht werden.
Da die aktuell wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitungen aus den Mischwasserentlastungen
RÜB+PW 01, RÜB 03 und RÜB 04 zum 30. April 2027 endet, sollte ein Neuantrag
spätestens im Sommer 2026 eingereicht werden, um fristgerecht ab 01. Mai 2027
eine weiterführende wasserrechtliche Erlaubnis zu haben. Da jetzt auch das
RÜB+PW 05 „Ungelstetten“ im Einzugsgebiet der Kläranlage Winkelhaid liegt,
sollte ein neuer Bescheid auch dieses Regenüberlaufbecken miterfassen, um das
Wasserrecht zukünftig mit nur noch einem
Bescheid
zu vereinfachen.
Das
vorliegende Honorarangebot für die Teilleistung 1 „Überprüfung auf
Sanierungsbedarf“ beinhaltet den ersten Bearbeitungsschritt für die Erstellung
der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz §57 darf eine Erlaubnis für das Einleiten von
Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn die
Menge und Schädlichkeit des Abwassers so geringgehalten werden, wie dies bei
Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der
Technik möglich ist. Einem Antrag auf die Erteilung einer wasserrechtlichen
Erlaubnis sind die entsprechenden Nachweise auf Grundlage der aktuellen
Richtlinien und Verordnungen beizulegen.
Sollten
Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein, so sind diese in den
Unterlagen des Antrages mit einer ausreichenden Planungstiefe darzustellen. Es
ist prüfbar nachzuweisen, dass die geplanten Maßnahmen mit den angegebenen
konstruktiven und hydraulischen Kennwerten entsprechend wirksam hinsichtlich
der Einhaltung der Grenzwerte sind und dass sie baulich verwirklicht werden
können.
Der endgültig erforderliche Umfang von Unterlagen in einem wasserrechtlichen
Verfahren kann somit immer erst festgelegt werden, wenn der Umfang notwendiger
Sanierungsmaßnahmen bekannt ist. Erst zu diesem Zeitpunkt sind auch die
erforderlichen Ingenieurleistungen erkennbar und können angeboten werden.
Es
ist daher sinnvoll, die Planungen auf drei Teilleistungen aufzuteilen:
Teilleistung
1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ wird zunächst eine Grundlagenermittlung
durchgeführt, auf deren Basis dann die geforderten Nachweise für die Lastfälle
„Ist-Zustand“
und „Prognose-Zustand“ mit den entsprechend prüfbaren Unterlagen erstellt
werden. Sanierungsbedarf bei Grenzwertüberschreitungen wird in den Unterlagen
dargestellt und erläutert.
Teilleistung
2: „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“ werden dann
Sanierungskonzepte zur Behebung des festgestellten Sanierungsbedarfes
untersucht. Durch den Vergleich von Alternativen nach technischen,
wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten werden Lösungsvorschläge
erarbeitet. Vor endgültiger Fertigstellung der Unterlagen wird der
Bearbeitungsstand der Teilleistungen 1 und 2 mit der
Verwaltung
und dem Wasserwirtschaftsamt diskutiert und abgestimmt, wobei auch Fristen für
die Umsetzung von Maßnahmen festgelegt werden können. Auf dieser Basis können
die Lösungsvorschläge in der Gemeinde als umzusetzende Alternative beschlossen
werden.
Die
beschlossenen Lösungsvorschläge definieren dann den Bearbeitungsumfang für die abschließende
Teilleistung 3.
Teilleistung 3:
„Unterlagen im Wasserrecht“, in der die geforderten Nachweise für die Lastfälle
„Sanierter Ist-Zustand“ und „Sanierter Prognose-Zustand“ geführt werden.
Zusammen mit den Unterlagen aus den Teilleistungen 1 und 2 werden alle
erforderlichen Unterlagen im Wasserrecht in Projektakten zusammengestellt, mit
denen seitens der Gemeinde dann der Antrag auf die Erteilung einer neuen
wasserrechtlichen Erlaubnis eingereicht werden kann.
Aufgrund
der genannten Sachverhalte wird im vorliegenden Honorarangebot somit nur die
Teilleistung 1: „Überprüfung auf Sanierungsbedarf“ angeboten. Weitere
Teilleistungen können dann geplant werden, wenn die Daten aus der Teilleistung
1 vorliegen.
Das vorliegende Angebot des IB Miller für die Teilleistung 1 schließt mit dem
beschriebenen Leistungsumfang der Teilleistung 1 zu einem Pauschalhonorar von 19.000
EUR netto
zuzüglich
5 % Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an (23.740,50 €
brutto).
Für
diese Auftragssumme sind gemäß den Vergabevorschriften keine Vergleichsangebote
erforderlich. Die Vergabe an das IB Miller ist aus wirtschaftlichen und
praktischen Gründen sinnvoll und vertretbar.
Dem IB Miller sind seit Jahrzehnten die Grundlagen des
Entwässerungsanlagen in der Gemeinde Winkelhaid bekannt und das Büro ist
zuverlässig.
Beschluss:
Das
vorliegende Angebot des IB Miller für die Teilleistung 1 schließt mit dem
beschriebenen Leistungsumfang der Teilleistung 1 zu einem Pauschalhonorar von 19.000
EUR netto
zuzüglich 5 %
Nebenkostenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer an (23.740,50 € brutto)
wird an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg vergeben.
