Sitzung: 25.11.2025 GR/132/2025
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit dem Erlass des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes durch den
Bayerischen Landtag treten unter Anderem Änderungen in verschiedenen
baurechtlichen Vorschriften in Kraft. Unter der Prämisse der
Verwaltungsvereinfachung und der Erleichterung der Nachverdichtung hebt der
Freistaat Bayern die staatliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen gänzlich
auf und legt die Regelungskompetenz hinsichtlich der Stellplätze in die Hände
der Kommunen. Seitens des Freistaates werden jedoch in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und
Stellplatzverordnung – GaStellV) Höchstgrenzen festgesetzt. Seit dem 01.01.2025
geilt ein erheblich reduzierter Stellplatzschlüssel, der allerdings zum
01.10.2025 nochmals angepasst wird und den Gemeinden im Bereich der
Wohnnutzungen etwas mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Diesem Sachverhalt hat die Gemeinde
Winkelhaid mit der Stellplatzsatzung, die zum 01.10.2025 in Kraft getreten ist,
Rechnung getragen.
Seitens des Landratsamtes werden an der
jetzigen Satzung mit dem Inkrafttreten zum 01.10.2025 rechtliche Probleme
gesehen, da die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ebenfalls zum 01.10.2025 in
Kraft getreten ist. Es wird daher empfohlen, die Satzung nochmals zu beschließen.
Inhaltlich hat sich im Satzungsentwurf zur
Stellplatzsatzung nichts geändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die neue Stellplatzsatzung entsprechend des dem Beschlussvorschlages
beigefügten Entwurfs.
