Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit dem Erlass des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes durch den Bayerischen Landtag treten unter Anderem Änderungen in verschiedenen baurechtlichen Vorschriften in Kraft. Unter der Prämisse der Verwaltungsvereinfachung und der Erleichterung der Nachverdichtung hebt der Freistaat Bayern die staatliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen gänzlich auf und legt die Regelungskompetenz hinsichtlich der Stellplätze in die Hände der Kommunen. Seitens des Freistaates werden jedoch in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV) Höchstgrenzen festgesetzt. Seit dem 01.01.2025 geilt ein erheblich reduzierter Stellplatzschlüssel, der allerdings zum 01.10.2025 nochmals angepasst wird und den Gemeinden im Bereich der Wohnnutzungen etwas mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Diesem Sachverhalt hat die Gemeinde Winkelhaid mit der Stellplatzsatzung, die zum 01.10.2025 in Kraft getreten ist, Rechnung getragen.

Seitens des Landratsamtes werden an der jetzigen Satzung mit dem Inkrafttreten zum 01.10.2025 rechtliche Probleme gesehen, da die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ebenfalls zum 01.10.2025 in Kraft getreten ist. Es wird daher empfohlen, die Satzung nochmals zu beschließen. 

Inhaltlich hat sich im Satzungsentwurf zur Stellplatzsatzung nichts geändert.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die neue Stellplatzsatzung entsprechend des dem Beschlussvorschlages beigefügten Entwurfs.